Rechtsgebiete

Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar vorgenommen werden können.

Es handelt sich dabei typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben jedes einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte Formulierung des Willens der Beteiligten, die Klärung offener Punkte und der Schutz vor ungesicherten Vorleistungen besonders wichtig sind. Beispiele hierfür sind Verträge zur Übertragung von Grundstücken, zur Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten, zur Bestellung von Grundschulden, Verträge zum Erwerb neu zu errichtender Bauten (Bauträgerverträge), ferner Eheverträge und Adoptionsanträge, schließlich Gründungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.), Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen und viele andere mehr.

Bei anderen Rechtsgeschäften, wie im Bereich des Verfassens eines „letzten Willens“ ist neben der notariellen Form auch eine privatschriftliche Errichtung möglich, wobei der notariell beurkundeten Variante vom Gesetz häufig höhere Bindungswirkung (Erbvertrag) und eine einfachere Umsetzung (Entbehrlichkeit eines Erbscheins) zuerkannt werden.

Ich stehe Ihnen bei allen rechtlichen Fragen gerne zur Verfügung. Einen kleinen Überblick über die Rechtsgebiete, in denen ich tätig bin, erhalten Sie auf dieser Seite.