Das Leistungsspektrum Ihres Notars

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit und übt durch vorsorgende Rechtspflege Hoheitsgewalt aus. So kann zum Beispiel aus notariellen Urkunden, wie aus gerichtlichen Urteilen, vollstreckt werden oder der Notar kann in manchen Rechtsgebieten als Schlichter entscheiden.

Meine Aufgabe als Notar ist es, die Vertragsteile unabhängig und unparteiisch zu beraten und nicht - wie etwa ein Rechtsanwalt - einseitig die Interessen „seines“ Mandanten zu vertreten. Als Sachwalter aller Beteiligten suche ich für Sie nach einer rechtlich korrekten, sicheren, ausgewogenen und menschlich passenden Lösung.

Hierbei biete ich Ihnen in vielerlei Hinsicht Unterstützung:



Die Zuständigkeit Ihres Notars

Für notarielle Beurkundungen oder Beglaubigungen gibt es keine sachliche oder örtliche Zuständigkeit. Jeder Notar kann ohne regionale oder gegenständliche Beschränkung grundsätzlich jedes Rechtsgeschäft beurkunden. Sie können „Ihren“ Notar somit frei wählen und frei entscheiden, wo Sie Ihre Geschäfte abwickeln möchten. Es ist somit beispielsweise ohne Probleme möglich, dass Sie den Kauf einer Immobilie in Berlin über einen bayerischen Notar abwickeln. Auch für solche Geschäfte stehe ich Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.